Welche Heizungen sind erlaubt?
Frage :
Welche Heizungen sind HEUTE als Ersatz für bestehende Anlagen erlaubt?
§71 GEG2024 sagt dazu folgendes zu den unterschiedlichen Heizungen aus:
1. Gasheizung
Einbau ist erlaubt. §71 wird erfüllt, wenn entweder
65% Biogas eingesetzt wird
oder
Kombination mit Wärmepumpe, Solarthermie, Holzofen mit der Vorgaben/Zielsetzung, dass die regenerative Heizung 65% der Wärmeerzeugung des kompletten Bedarfs erledigt.
→ ergo: kein Einbauverbot vorhanden.
2. Ölheizung
Einbau ist erlaubt. §71 wird erfüllt, wenn entweder
65% Biogas eingesetzt wird
oder
Kombination mit Wärmepumpe, Solarthermie, Holzofen mit der Vorgaben/Zielsetzung, dass die regenerative Heizung 65% der Wärmeerzeugung des kompletten Bedarfs erledigt.
→ ergo: kein Einbauverbot vorhanden.
3. Stromdirektheizung
Der Einbau in 1 und 2 Fam. Häusern ist bei Eigennutzung erlaubt.
Der Einbau ist auch dann erlaubt, wenn die Gebäude eine gute Dämmung haben
4. Wärmepumpen
Einbau jederzeit möglich. Entweder als alleinige Anlage oder als Kombination zu fossilen Heizungen zur Deckung des regenrativen Anteils
5. Holzheizungen
Einbau ist möglich. Es gibt allerdings Vorgaben aus anderen Gesetzen, die die Feinstaubemisionen begrenzen
6. thermische Solaranlagen
Einbau ist möglich.
7. Fernwärme
Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist jederzeit möglich. Die Erfüllung der regenerativen Quoten wird hier auf den Netzbetreiber “übergeben”.
Ergebnis:
Im Neubau existiert heute im Gesetz kein Einbauverbot für eine Anlage. Die Erfüllung des Gesetzes ist technologieoffen formuliert.